Willkommen im Hinweisgeberportal der Boulderwelt GmbH


Vertrauen. Transparenz. Verantwortung.


Die Boulderwelt GmbH steht für ein faires, respektvolles und gesetzeskonformes Miteinander – sowohl gegenüber unseren Mitarbeitenden als auch gegenüber unseren Gästen, Partnern und der Gesellschaft. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, über das mögliche Verstöße sicher und vertraulich gemeldet werden können.



Warum ein Hinweisgebersystem?


Trotz klarer Regeln und Werte kann es in jedem Unternehmen zu Fehlverhalten kommen. Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden zu vermeiden und Missstände konsequent aufzuklären.


Mit Ihrer Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Integrität und Weiterentwicklung der Boulderwelt.



Was kann gemeldet werden?


Über unser Portal können Sie Hinweise zu möglichen Verstößen geben, zum Beispiel:

  • Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften
  • Korruption, Betrug oder Diebstahl
  • Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing
  • Verstöße gegen interne Richtlinien oder Verhaltenskodizes
  • Sicherheits- oder Umweltverstöße

Auch bei Unsicherheiten gilt: Lieber einmal zu viel melden, als einmal zu wenig.



Gesetzlicher Rahmen


Unser Hinweisgebersystem entspricht den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), welches die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt.


Gemäß § 12 HinSchG sind Unternehmen verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, über die Hinweisgeber Informationen über bestimmte Rechtsverstöße melden können. Die Boulderwelt GmbH kommt dieser Verpflichtung mit dem vorliegenden Hinweisgebersystem nach.


Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes ist insbesondere in § 2 HinSchG geregelt. Danach können Meldungen unter anderem folgende Bereiche betreffen:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder den Rechten von Beschäftigten dienen
  • Verstöße gegen ausgewählte Vorschriften des EU-Rechts (z. B. in den Bereichen Datenschutz, Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz)

Das Gesetz stellt dabei insbesondere sicher:

  • Schutz vor Repressalien (§§ 35 ff. HinSchG): Hinweisgeber dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt werden
  • Vertraulichkeit (§ 8 HinSchG): Die Identität von Hinweisgebern wird gesetzlich geschützt
  • Verfahrensvorgaben (§§ 17 ff. HinSchG): Eingehende Meldungen werden strukturiert und fristgerecht bearbeitet



Was fällt nicht unter das Hinweisgebersystem?


Das Hinweisgebersystem ist kein allgemeines Beschwerde- oder Kundenservice-Tool. Bitte nutzen Sie dafür die vorgesehenen Kommunikationswege.


Insbesondere sind folgende Anliegen nicht für das Hinweisgeberportal vorgesehen:

  • Allgemeine Kundenanfragen oder Beschwerden zu unseren Angeboten
  • Terminbuchungen, Vertragsfragen oder Mitgliedschaftsanliegen
  • Persönliche Konflikte ohne Bezug zu einem Gesetzesverstoß
  • Offensichtlich unbegründete oder vorsätzlich falsche Meldungen
  • Streitigkeiten zwischen Kund*innen die keinerlei Bezug zur Boulderwelt und deren Mitarbeitenden haben

Bitte beachten Sie: Das absichtliche Melden falscher Informationen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.



Sicher und vertraulich


Ihr Schutz hat für uns höchste Priorität. Daher gilt:

  • Ihre Meldung kann anonym erfolgen.
  • Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
  • Es entstehen Ihnen keine Nachteile durch eine Meldung in gutem Glauben.
  • Die Bearbeitung erfolgt durch speziell geschulte, unabhängige Stellen.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen
  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.



So funktioniert die Meldung

  1. Öffnen Sie unser Hinweisgeberportal
  2. Beschreiben Sie den Vorfall so konkret wie möglich
  3. Laden Sie ggf. unterstützende Dokumente hoch
  4. Senden Sie Ihre Meldung ab

Nach Absenden erhalten Sie – auch anonym – einen Zugangscode, über den Sie den Status Ihrer Meldung verfolgen oder weitere Informationen ergänzen können.



Gemeinsam Verantwortung übernehmen


Ein offenes und faires Umfeld lebt davon, dass Probleme angesprochen werden. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.